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Steueroptimierung
Im folgenden unterscheiden wir zwischen Steueroptimierungen fuer Privatpersonen (bitte hier anklicken) und Steueroptimierungen fuer Unternehmen (siehe unten).
Steueroptimierung fuer Unternehmen
Unternehmen sind besonders in der Lage am europaeischen Markt zu operieren und grenzueberschreitend Gewinne zu erzielen. Dies wird durch die vier Grundfreiheiten des EG-Vertrag im gemeinsamen Binnenmarkt ermoeglicht.
Unternehmen sind auch spaetestens seit der Entscheidung »Daily Mail« und »Ueberseering« des EuGH berechtigt den Sitz jeweils in einen Mitgliedstaat der EU bzw. des EWR zu verlegen um legal optimal Steuern zu sparen.
Diese steuerschonende Sitzverlegung wird begleitet von einer optimierten Anlage, Reinvestition, Verzinsung oder Ausschuettung der Gewinne in einem anderen Mitgliedstaat, in dem die Reinvestition, Verzinsung, die Gewinne bzw. Ausschuettungen steuerfrei (z.B. in Liechtenstein) oder steuerermaessigt sind.
Der Unternehmensaufbau wird auf Wunsch oder wenn Notwendig durch eine Holding geleitet, die wiederum in einem anderen Mitgliedstaat den Sitz hat, in dem die Gewinn- und Verlustanrechung der jeweiligen operativen Gesellschaft(en) bzw. der Beteiligungsgesellschaft(en) zu 100% angerechnet wird und somit weitere Steuerersparnisse entstehen.
Die Nutzung zum Beispiel des internationalen »Schachtelprivilegs« und der teilweise oder gänzliche Freistellung von Dividenden aus Drittstaaten sowie der Mutter-Tochter-Richtlinie (RL 90/435/EWG über das gemeinsame Steuersystem für Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten) wird dabei zu Ihrem Vorteil beachtet.
Das System wird durch die uneinheitliche Haltung der europaeischen Finanzverwaltungen ermoeglicht sowie durch den seit Anfang der achtziger Jahre entstandenen Steuerwettbewerb zwischen den EU-Mitgliedstaaten.
Eine Einigung der EU-Finanzminister ist diesbezueglich derzeit auf laengere Sicht nicht zu erwarten (wird seit 40 Jahren versucht) und wird zukuenftig auch besonders fuer Klein- und Mittelunternehmen (KMU) attraktiv werden.
Wir beraten Sie welche Unternehmensgliederung fuer Sie persoenlich die beste und optimalste ist, um die muehsam erworbenen Ertraegnisse moeglichst am besten und steuerschonendsten zu verwalten.
Diese Beratung ist individuell angepasst, unterliegt der strengsten Sorgfaltspflichten und Anonymitaet und ist von uns auf laengere Zeit angelegt (mehr als nur zwei Jahre).
Der optimale Schutz des Unternehmers liegt uns dabei besonders am Herzen.
Insbesondere die jeweiligen Aussensteuergesetze (z.B. der BRD) werden unseren Beratungen zu Grunde gelegt und hinsichtlich z.B.:
- Gefahr des Durchgriffs auf die Gesellschafter,
- Haftung des Geschaeftsfuehrers nach nationalen Bestimmungen des Wohnsitzstaates,
- tatsaechlicher Verwaltungssitz der Gesellschaft,
- Sitzungen des Verwaltungs-/Aufsichtsrates und Auszahlung von Sitzungsgeldern,
- Entscheidungsfindung des Verwaltungs-/Aufsichtsrates,
- usw.
Gemaess Artr 70 Abs. 3 des Personen- und Gesellschaftsrechts wird von den Behoerden in Liechtenstein keine Auskunft ueber Steuersachen an auslaendische Behoerden erteilt.
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