Home
Wir ueber uns
Leistungen fuer Sie
Vermoegensverwaltung
Nachlassverwaltung
Wissenswertes
Aktiengesellschaften
Europaeische Aktiengesellschaften
Gesellschaft mit beschraenkter Haftung
Stiftungen
Anstalten
Treuhaenderschaften
Treuunternehmen
Steueroptimierung
Kontakt / Personen
Impressum/Grundlagen
Die Anstalt als felxibles Instrument fuer die Firmengruendung in Liechtenstein

 

Dienstleistungen fuer Sie


Anstalten nach liechtensteinischem Recht

Die Anstalt nach liechtensteinischem Recht ist eine der oesterreichischen oeffentlich-rechtlichen Anstalt nachgeformte, sehr flexible Unternehmensform, die auch Privatpersonen zur Verfuegung steht.
Der Grossteil der gewerblich taetigen Unternehmen in Liechtenstein ist in dieser Rechtsform ausgebildet.

Anstalten koennen nach liechtensteinischem Recht in vielfaeltiger Weise gegruendet und eingesetzt bzw. ausgestaltet werden. Der Gestaltungsspielraum ist weitgehend der Privatautonomie der Gruender ueberlassen.

Die Anstalt kann stiftungsaehnliche Zuege aufweisen oder aehnlich einer Koerperschaft (z.B. GmbH. oder Aktiengesellschaft) ausgestaltet werden.

Das Mindestkapital betraegt CHF 30.000,-- (= EURO 20.000,--) oder der entsprechende Gegenwert in einer anderen auslaendischen Waehrung.

Das oberste Organ der Anstalt ist/sind der oder die Gruender. In ihnen vereinigen sich die Herrschaftsrechte, die mit einer Zessionserklaerung auch an andere Personen uebertragen werden koennen.

Ebenso koennen die Gruender ganz oder teilweise Vermoegensrechte anderen Personen (als den Gruendern) uebertragen werden (sogenannte »Beguenstigte«).

Die Verwaltung obliegt dem Verwaltungsrat.

Wird ein kaufmaennisches Gewerbe betrieben, so muss eine unabhaengige Kontrollstelle bestellt werden.

Weitere Organe koennen eingerichtet werden.

Wird ein Gewerbe nach kaufmaennischer Art betrieben oder durch die Statuten ermoeglicht, so muss die Jahresabrechnung (Bilanz) von der Kontrollstelle geprueft bei der Steuerverwaltung eingereicht werden.
Ein kaufmaennisches Gewerbe kann z.B. sein: Handels- Finanz- und Rechtsgeschaefte jeglicher Art, Vermoegensverwaltung, Beteiligung an anderen Unternehmen, Uebernahme von Vertretungen, Erwerb, Verkauf, Verwaltung und Verwertung von Liegenschaften, Patenten, Lizenzen oder anderer Schutzrechte sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden Rechtsgeschaefte.

Besteht ein solches Gewerbe nicht (Anstalt mit nichtkommerzieller Taetigkeit), besteht nur eine Deklarationspflicht (jaehrliche Vermoegensaufstellung der Aktiva und Passiva und die Erklaerung gegenueber dem Oeffentlichkeitsregister, dass kein Gewerbe nach kaufmaennischer Art betrieben wird).
Eine nicht-kommerzielle Taetigkeit ist z.B. die Anlage und Verwaltung des eigenen Vermoegens der Anstalt, insbesondere der Erwerb von Immobilien, Wertschriften, Beteiligungen, Rechten sowie die Durchfuehrung aller mit diesem Zweck in Verbindung stehenden Geschaeften aller Art.

Die Steuerbelastung ist in Liechtenstein gering. Sie betraegt 1 Promille vom Kapital und offenen Reserven, mindestens jedoch CHF 1.000,--. Es gibt keine Ertragssteuer und oder Erwerbsteuer.
Erzielte Gewinne und Ausschuettungen an Beguenstigte sind steuerlich neutral.

zurueck






 
Top

Falls sie zu dieser Webseite, der Darstellung oder dem Inhalt Fragen haben,
kontaktieren Sie bitte den Webmaster. Danke
E-Mail Webmaster
© and Design by: Anton Schaefer
 
Letzte Aktualisierung: 10.03.2006
Eingerichtet am: 01.05.2005