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Die liechtensteinische Finanzmarktaufsicht und der schutz der Kunden

 

Die Finanzmarktaufsicht


Die Finanzmarktaufsicht (FMA - frueher Amt fuer Finanzdienstleistungen) ist fuer das In- und Ausland der kompetente, unabhaengige und informierte Ansprechpartner hinsichtlich des Finanzplatzes Liechtenstein.

In den letzten Jahren wird vor allem hinsichtlich der Terrorismusfinanzierung und der damit oft verbundenen Geldwaesche verstaerktes Augenmerk geschenkt. Diese Anforderungen koennen von der internationalen Gemeinschaft nur gemeinsam getragen werden.
Dabei ist von der FMA eine vor- und langfristige Abwaegung hinsichtlich des strengen Bankgeheimnisses in Liechtenstein und dieser internationalen Zusammenarbeit zu finden.

Da rund 13% der in Liechtenstein beschaeftigten Personen (ca. 4.000 Personen) im Bereich der Finanzdienstleistungen taetig sind, hat die FMA eine wesentliche Aufsichts- und Kontrollfunktion.

Diese Aufsichts- und Kontrollfunktionen sind vor allem auf dem Gesetz ueber die Sorgfaltspflicht begruendet. Dadurch wird insbesondere geregelt, dass Vertragspartner identifiziert werden muessen und auch die tatsaechlich wirtschaftlich berechtigte Person dem Treuhaender bekannt sein muss.
Zur Verhinderung von Geldwaesche wird von den Banken, Finanzgesellschaften und vom Treuhaender gefordert, gewoehnliche und ungewoehnliche Finanztransaktionen in einem sog. Geschaeftsprofil festzuhalten.

 
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Letzte Aktualisierung: 10.03.2006
Eingerichtet am: 05.09.2005