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Zeittafel Rechtsgeschichte Liechtenstein

 

Zeittafel Rechtsgeschichte Liechtenstein


Zeittafel Rechtsgeschichte Liechtenstein

Die Zeittafel der leichtensteinischen Rechtsgeschichte wurde aus »Zeittafel der Rechtsgeschichte I« und II zusammengestellt und bietet eine Auswahl wichtiger historischer Daten zur liechtensteinischen Entwicklung des Rechts und der innerstaatlichen Verfassung.


Jahr
Ereignis
1342Gründung der Grafschaft Vaduz (Liechtenstein) am 3. Mai.
1396/07/22König Wetzel bestätigt den Grafen von Vaduz ihr Gebiet als Reichslehen. Vaduz ist damit reichsunmittelbar.
1699Der Fürst von Liechtenstein, Johann Adam Andreas, erwirbt die Herrschaft Schellenberg.
1719Das Fürstentum Liechtenstein (Reichsgrafschaften Vaduz und Schellenberg) entsteht durch die Erhebung zum Reichsfürstentum durch Kaiser Karl VI. am 23. Januar aus der Grafschaft Vaduz und der Reichsherrschaft Schellenberg. 1852 bis 1919 im Zollverband mit Österreich. Seit 1923 mit der Schweiz.
1785In Liechtenstein wird zum letzten Mal ein Mensch hingerichtet. Die Todesstrafe bleibt jedoch bis 1987 formell in Kraft.
1806Liechtenstein proklamiert am 12. Juli die Unabhängigkeit und wird es formell am 6. August. Dies wird ermöglicht indem Napoleon I. in der Rheinbundakte dem Fürstentum Liechtenstein die volle Souveränität zugesteht.
1812/02/18Das österreichische ABGB wird in Liechtenstein eingeführt. Die erbrechtlichen Bestimmungen treten jedoch erst am 1.1.1847 in Kraft.
1813Liechtenstein tritt aus dem Rheinbund aus. Von 1815 bis 1866 ist Liechtenstein Teil des Deutschen Bundes.
1815/06/08Gründung des deutschen Bundes (de jure 39 souveräne Staaten, de facto 46 Gebiete souveräner Herrscher und 4 freie Städte, ca. 30 Mill. Einwohner) auf dem Wiener Kongress (Deutsche Bundesakte - völkerrechtlicher Vertrag, DBA). Bestandteil der Wiener Kongressakte vom 9. Juni d.J. (Teil der Schlussakte). Dieser Bund wurde von Frankreich, Portugal, Russland, Schweden, Spanien und dem Vereinigten Königreich durch die Wiener Kongressakte anerkannt.
Der Deutsche Bund bestand bis 1866. Die Mitglieder des Deutschen Bundes waren identisch mit den Mitgliedern des H.R.R.D.N.
Das einzig Organ des Deutschen Bundes war die permanente Bundesversammlung in Frankfurt a.M. Österreich führte als "Präsidialmacht" nach Art 4 DBA den Vorsitz
1834Schutzzollsystem des deutschen Reiches unter Federführung von Preußen auch gegen Österreich (Deutscher Zollverein) am 1. Januar in Kraft getreten. Der Vertrag wurde zunächst auf acht, dann um jeweils zwölf Jahre verlängert. 1842 tritt Luxemburg bei. Bremen, Hamburg, Liechtenstein und Österreich wurden in den 37 Jahren des Bestandes des Deutschen Zollvereins nicht Mitglieder.
1852/07/05Zollvertrag Liechtensteins mit der Österreichisch-ungarischen Monarchie.
1866/08/23Auflösung und Ende des Deutschen Bundes von Österreich anerkannt (Prager Friede). Österreich wird selbständig (wie auch Bayern, Baden, Württemberg, Liechtenstein, Luxemburg), die restlichen deutschen Staaten schließen sich 1867 zum "Norddeutschen Bund" zusammen. 1870 durch den Beitritt der süddeutschen Länder zum 2. Deutschen Reich erweitert (Kleindeutsche Lösung).
1868Liechtenstein schafft die Armee ab.
1870/11/15 Der Norddeutsche Bund, Baden und Hessen vereinbaren eine gemeinsame "Verfassung des deutschen Bundes". Am 23. November schließt sich Bayern und am 25. November Württemberg an ("ewiger Bund") Gründung des 2. Deutschen Reiches aus 25 deutschen Einzelstaaten, ohne Österreich, Liechtenstein, Luxemburg, Limburg am 1.1.1871 (in Kraft treten der Verträge). Der preußische König Wilhelm I. (*22.3.1797 - †9.3.1888) wird 1. deutscher Kaiser (am 18.1.1871) des 2. Deutschen Reiches.
1893Uebereinkunft vom 5. Juli zwischen der Schweiz, Baden, Bayern, Liechtenstein, Österreich-Ungarn und Württemberg betreffend die Anwendung gleichartiger Bestimmungen für die Fischerei im Bodensee.
1919/08/02Der Landtag von Liechtenstein beschließt die Auflösung des Zollvertrags von 1852 mit Österreich.
1920/12/17Der Völkerbund lehnt die Aufnahme Liechtensteins in den Völkerbund u.a. ab, weil Liechtenstein zu wenig "Staatsqualität" habe.
1923/03/29Zollanschlussvertrag Liechtenstein - Schweiz unterzeichnet.
1924/01/01Der Zollvertrag Schweiz-Liechtenstein tritt in Kraft.
1955/04/01> Vertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich über Rechtshilfe, Beglaubigung, Urkunden und Vormundschaft in Vaduz abgeschlossen.
> Vertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich über die Vollstreckung von Unterhaltstiteln in Vaduz abgeschlossen.
1968/04/25Vertrag zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein über die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Schiedssprüchen in Zivilsachen.
1968/04/25 Schweizerisch-Liechtensteinisches Abkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Schiedssprüchen in Zivilsachen.
1973/07/05Österreichisch-Liechtensteinisches Vollstreckungsabkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Schiedssprüchen und Vergleichen und öffentlichen Urkunden.
1973/07/15Vollstreckungsabkommen Österreich - Liechtenstein über die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Schiedssprüchen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden.
1975/08/01Die Unterzeichnung der Schlussakte von Helsinki durch die Staats- und Regierungschefs der teilnehmenden Staaten (Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) bedeutetet eine neue und wirksamere Form der außenpolitischen Zusammenarbeit (KSZE) Westeuropas mit Osteuropa durch weitere Folgekonferenzen. Die 35 Unterzeichnerstaaten waren Belgien, Bulgarien, Dänemark, die DDR, die BRD, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Jugoslawien, Kanada, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechoslowakei, Türkei, Ungarn, UdSSR, USA, Vatikan, Vereinigtes Königreich und Zypern
1978/11/23Liechtenstein wird 22. Mitglied im Europarat.
1990/09/18 Das Fürstentum Liechtenstein wird 161. Mitglied der UNO.
1991/03/01 Beitrittsantrag Liechtensteins an die EFTA
1991/09/01Liechtenstein tritt der EFTA bei.
1992/01/01Das Abkommen von Lugano (LGVÜ) tritt zwischen Frankreich, den Niederlanden und der Schweiz in Kraft. Es wird, bis auf Liechtenstein, schrittweise von allen EFTA- und EU-Mitgliedstaaten ratifiziert. Am 1.2.2000 auch von Polen.
1992/12/11-13Positive EWR-Abstimmung in Liechtenstein.
1993/03/17Das Anpassungsprotokoll über den Kompromiss des Beitritts Liechtensteins zum EWR wegen des bestehenden Zollanschlussvertrages Schweiz-Liechtenstein vom 29.3.1923 wird unterzeichnet und ermöglicht das Inkrafttreten des EWR-Abkommens.
1994/01/01Der EWR-Vertrag tritt in Kraft (Zwölf Monate später als geplant wegen der notwendigen Anpassungen durch das negative Referendum in der Schweiz und den Zollvertrag Liechtenstein - Schweiz). Nicht im EWR-Abkommen sind Außenhandels- und Zollrecht, Entwicklungs-, Steuer- und Finanzpolitik, Regional- und Währungspolitik, Agrar- und Fischereipolitik sowie einige Bereiche der Verkehrspolitik.
1995/04/09Liechtenstein ratifiziert nach einer positiven Volksabstimmung das EWR-Abkommen.
1995/05/01Liechtenstein wird Mitglied des EWR (In Kraft treten des EWR-Abkommens für Liechtenstein) nachdem der EWR-Rat festgestellt hat, dass die Zollverhandlungen mit der Schweiz EWR-konform stattgefunden haben.
1995/09/01Liechtenstein tritt der WTO bei.
2001/06/21Unterzeichnung der neuen EFTA-Konvention in Vaduz (Liechtenstein). In Kraft treten am 1.6.2002.
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Letzte Aktualisierung: 28.04.2006
Eingerichtet am: 28.04.2006