Das Land LiechtensteinZahlen, Daten, Fakten
Liechtenstein ist von zwei groesseren Laendern umgeben. Im Westen die Schweiz und im Osten Oesterreich.
Liechtenstein hat eine Flaeche von rund 160 Quadratkilometern. Das Land ist somit der sechstkleinste Staat dieser Welt.
Die liechtensteinische Wohnbevoelkerung zaehlt rund 34.000 Personen. Davon haben rund 12.000 Personen eine auslaendische Staatsbuergerschaft aus rund 90 Nationen. Der Zuzug von weiteren Auslaendern nach Liechtenstein ist jaehrlich auf eine geringe Quote begrenzt (eingeschraenkte Personenverkehrsfreizuegigkeit). In etwa 13.000 Personen (ca. 45% der Gesamtbeschaeftigten) pendelnd zusaetzlich taeglich aus Deutschland, Oesterreich und der Schweiz in das Fuerstentum.
Bis 1806 war Liechtenstein Teil des Heilig Roemischen Reichs Deutscher Nation und wurde dann souveraen. Seither bemuehen sich die Verantwortlichen in einem ausgeglichenen Kurs, zuerst eng angelehnt an den Deutschen Bund (Rheinbund), Oesterreich-Ungarn und seit 1918 an die Schweiz, die Geschicke eines Kleinststaates zu lenken.
Gegenueber der Schweiz besteht eine weitgehende Waren-, Personen- und Kapitalverkehrsfreiheit. Gegenueber der Europaeischen Union eine gegenseitige, sehr weitgehende Anerkennung der Waren- und Kapitalverkehrsfreiheit durch den Europaeischen Wirtschaftsraum (EWR).
Liechtenstein ist eine konstitutionelle Monarchie mit demokratisch legitimiertem Parlament (Landtag) und Regierung und rechtstaatlichen Grundsaetzen. Insbesondere die Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft ist fuer Liechtenstein besonders wichtig. Viele Menschen und Vertreter der Regierung engagieren sich fuer den Menschen- und Grundrechteschutz, die Entwicklung eines harmonischen und ausgeglichenen Voelkerrechts, fuer die Entwicklungszusammenarbeit und humanitaere Hilfe, in der Umweltpolitik und vielen anderen Bereichen.
1868 hat Liechtenstein als eines der wenigen Laender der Erde die Armee aufgeloest. Es gibt keine Produktions- oder Lagerstaetten fuer militaerische Waffen. Vermittlungsgeschaeften unterliegen strengen Lizenzbestimmungen. Daher ist auch die Foerderung des internationalen Friedens ein besonderes Anliegen.
Oberstes Gericht in Liechtenstein ist der Staatsgerichtshof (Verfassungsgericht). Im Gegensatz zu vielen anderen Staaten werden in Liechtenstein in der Verwaltung und der Gerichtsbarkeit Buerger anderer Staaten als Verwaltungsbeamte und Richter eingesetzt.
Eine weitgehenden Vorbehalt, wie dies z.B. selbst im EG-Vertrag immer noch als Ausnahme vorgesehen ist, dass fuer bestimmte »hoheitliche« Taetigkeiten nur eigene Staatsbuerger Verwendung finden duerfen, gibt es in Liechtenstein nur sehr eingeschraenkt.
Zeittafel liechtensteinische Rechtsgeschichte.
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